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Winterdienst

Wir schaffen Sicherheit auf Ihren Wegen

Hauseigentümer und Mieter müssen in der kalten Jahreszeit schon mal früh raus, um Wege frei von Eis und Schnee zu halten. Vernachlässigen sie den Winterdienst, kann es richtig teuer werden, wenn dadurch jemand zu Schaden kommt. Denn neben der Räum- und Streupflicht besteht auch eine Haftpflicht, sollte jemand durch mangelhafte Räumung zu Schaden kommen.

 

Wir ersparen Ihnen Arbeiten in der Kälte

Unser Winterdienst löst Ihre Probleme, die in dieser Jahreszeit durch Glätte anfallen: Wir schaffen Sicherheit auf Ihren Wegen und Flächen durch zeitnahe Beseitigung von Eis und Schnee.  Wir arbeiten schnell und zuverlässig. Wir sorgen für optimale Räumung und Streuung aller zum Grundstück gehörenden Flächen wie z. B. Straßen, Wege, Zufahrten, Treppen, Gehwege, Höfe und Parkplätze nach der jeweils gültigen Gemeindeverordnung.  Das erspart Ihnen frühes Aufstehen und mühsames Arbeiten in der Kälte. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Entfernung und Entsorgung des Streuguts. Mit der Übergabe des Winterdienstes an uns übernehmen wir zudem die Haftpflicht, soweit dies unsere Tätigkeit betrifft.

Fordern Sie jetzt unser Angebot an

Lassen Sie uns einfach diese lästigen Pflichten übernehmen. Wir erstellen Ihnen gerne ein detailliertes Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular.

Im Einzelnen sind dies Ihre Pflichten während der Winterzeit*:

Sie sind verpflichtet, grundstückseigene und angrenzende Gehwege rechtzeitig von Schnee und Eis zu befreien. Verbindungen zu Fussgängerüberwegen, Fussgängerbrücken oder -tunneln sowie zu Bushaltestellen gehören ebenfalls dazu. Schnee muss nach Ende des Schneefalls geräumt, Glätte alsbald nach Eintritt abgestreut werden – mind. 1,50 m breit; bei Eckgrundstücken bis zur Bordsteinkante. Bleibt es trotzdem glatt, so muss das Eis mechanisch entfernt werden! Bei Schneefall oder Glättebildung nach 20.00 Uhr haben Sie zur Wahrnehmung Ihrer Räum- und Streupflicht bis morgens 7.00 Uhr Zeit.

 


Achtung: Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder den Radweg geschoben werden; Streusalz darf auf Gehwegen nur in geringen Mengen verwendet werden, in einigen Kommunen ist der Einsatz nicht erlaubt. Benutzt werden sollten Sand, Splitt oder andere umweltverträgliche Stoffe mit abstumpfender Wirkung.


Übrigens: Auch der Winterurlaub befreit Sie nicht von Ihrer Räum- und Streupflicht.

(*abhängig von der jeweils gültigen kommunalen Satzung)

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